Arzneimittel Cannabis

Seit dem 10. März 2017 sind Cannabishaltige Zubereitungen verordnungsfähig und durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig. Möglich machte dies das Inkrafttreten des sogenannten „Cannabis-Gesetzes“, welches die bisherige Regelung zur „Ausnahme-Erlaubnis“ ablöste. Ärzte können ihren Patienten seitdem Arzneimittel wie Cannabisblüten oder Cannabis-Extrakte „ganz normal“ nach den Vorgaben des BtMG auf einem Rezept verordnen. 

Cannabisblüten sowie weitere Cannabishaltige Zubereitungen (u.a. Extrakte, Dronabinol-Tropfen…) kommen bei einer Vielzahl von Beschwerden zum Einsatz, insbesondere dann, wenn konventionelle Therapien fehlgeschlagen oder ausgeschöpft sind. Letztendlich sind es immer individuelle Entscheidungen, ob eine Cannabis-Therapie für den Patienten in Frage kommt und bedarf einer ausführlichen persönlichen Beratung durch einen Arzt.

Eine Cannabis-Therapie muss vor der ersten Verordnung – sofern eine Kostenerstattung durch die GKV erwünscht ist – gemeinsam mit dem verschreibenden Arzt beantragt und durch die Krankenkasse genehmigt werden. Sollten Sie oder Ihr Arzt Fragen zur Antragsstellung haben, unterstützen wir Sie gern.

Ist eine Erstattung durch die GKV nicht möglich oder nicht erwünscht, können Cannabis-Zubereitungen auch als Privatrezept verordnet werden. Die Kosten trägt der Patient dann selbst. Die Abrechnung der Cannabisblüten erfolgt nach Anlage 10 der Hilfstaxe. Das gilt auch für Privatrezepte. 

Sind Sie bereits „Cannabis-Patient“ und haben eine Verordnung vorliegen? Planen Sie mit Ihrem Arzt, eine Cannabis-Therapie zu beginnen? Haben Sie Fragen zur Verfügbarkeit „Ihrer“ Blüten-Sorte?

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Cannabis-verschreibenden Ärzte oder Praxen empfehlen dürfen (§11 ApoG).